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   BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84   

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BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84 (https://dejure.org/1986,207)
BAG, Entscheidung vom 15.01.1986 - 5 AZR 70/84 (https://dejure.org/1986,207)
BAG, Entscheidung vom 15. Januar 1986 - 5 AZR 70/84 (https://dejure.org/1986,207)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 50, 362
  • NJW 1986, 1777
  • ZIP 1986, 663
  • MDR 1986, 698
  • NZA 1986, 421
  • BB 1986, 943
  • DB 1986, 1075
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 25.02.1959 - 4 AZR 549/57

    Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - Führung von Personalakten -

    Auszug aus BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84
    Hierzu gehören auch schriftliche Rügen und Verwarnungen, die zu den Personalakten genommen werden (ständige Rechtsprechung des BAG, z. B. BAGE 7, 267, 273 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; Urteil vom 19. Juli 1983 - 1 AZR 307/81 - AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, zu II 3 der Gründe).

    Dabei ist der Umfang der Fürsorgepflicht im Einzelfall aufgrund einer eingehenden Abwägung der beiderseitigen Interessen zu bestimmen (BAGE 7, 267, 271 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG Urteil vom 17. März 1970 - 5 AZR 263/69 - AP Nr. 78 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu 2 der Gründe).

    Der Arbeitgeber muß im Rahmen seiner Fürsorgepflicht dafür Sorge tragen, daß die Personalakten ein richtiges Bild des Arbeitnehmers in dienstlichen und persönlichen Beziehungen vermitteln (BAGE 7, 267, 273 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; seither ständige Rechtsprechung).

  • BAG, 30.01.1979 - 1 AZR 342/76

    Voraussetzungen für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abmahnungen

    Auszug aus BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84
    Der Arbeitgeber (Gläubiger) weist den Arbeitnehmer (Schuldner) auf Vertragsverletzungen hin, er fordert von ihm für die Zukunft ein vertragsgemäßes Verhalten und stellt für den Fall weiterer Vertragsverletzungen individualrechtliche Konsequenzen in Aussicht (BAG Urteil vom 30. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, unter I 1 b der Gründe).

    Dieses vertragliche Rügerecht wird unter Umständen zu einer Gläubigerobliegenheit, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wegen eines Fehlverhaltens im Leistungsbereich kündigen will (BAG aaO, AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, unter I 1 b der Gründe; BAG Urteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, unter 2 a der Gründe).

  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    Auszug aus BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84
    In seinem Urteil vom 22. November 1985 - 5 AZR 101/84 BAGE 50, 202 - hat der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung festgehalten und ausgesprochen, daß der Arbeitgeber im Rahmen seiner allgemeinen Fürsorgepflicht, auch soweit er Rechte ausübt, auf das Wohl und die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers Bedacht zu nehmen hat und unter Umständen auch besondere Maßnahmen treffen muß, die die Entstehung eines Schadens und damit auch eine Beeinträchtigung des Fortkommens seines Arbeitnehmers verhindern können (vgl. BAG Urteil vom 9. Februar 1977 - 5 AZR 2/76 - AP Nr. 83 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu II 1 der Gründe).

    In entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB kann der Arbeitnehmer daher bei einem objektiv rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers in Form von unzutreffenden oder abwertenden Äußerungen deren Widerruf und Beseitigung verlangen (BAG Urteil vom 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - aaO).

  • BGH, 25.03.1980 - VI ZR 61/79

    Berücksichtigung des Mitverschuldens bei Erlaß eines Grundurteils

    Auszug aus BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84
    Die Beschränkung muß sich jedoch auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffes beziehen, über den gesondert, etwa durch Teiloder Zwischenurteil, entschieden werden könnte (ständige Rechtsprechung des BAG und des BGH, vgl. zuletzt BAGE 40, 250, 251 = AP Nr. 1 zu § 72 ArbGG 1979; BGHZ 76, 397, 399; ferner Tiedtke, Die beschränkte Zulassung der Revision, WM 1977, 666).
  • BAG, 19.07.1983 - 1 AZR 307/81

    Tarifkommission - Abmahnung

    Auszug aus BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84
    Hierzu gehören auch schriftliche Rügen und Verwarnungen, die zu den Personalakten genommen werden (ständige Rechtsprechung des BAG, z. B. BAGE 7, 267, 273 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; Urteil vom 19. Juli 1983 - 1 AZR 307/81 - AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, zu II 3 der Gründe).
  • BGH, 30.09.1982 - III ZR 110/81

    Verletzung einer Pflicht aus dem öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis -

    Auszug aus BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84
    Dies führt dazu, daß das angefochtene Urteil der vollen revisionsrechtlichen Nachprüfung unterliegt (BGH Urteil vom 30. September 1982 - III ZR 110/81 - in VersR 1982, 1196 ff.; ferner Tiedtke, aaO, 666, 668).
  • BAG, 17.03.1970 - 5 AZR 263/69

    Rechte eines Arbeitnehmers - Einsicht in Personalakten

    Auszug aus BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84
    Dabei ist der Umfang der Fürsorgepflicht im Einzelfall aufgrund einer eingehenden Abwägung der beiderseitigen Interessen zu bestimmen (BAGE 7, 267, 271 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG Urteil vom 17. März 1970 - 5 AZR 263/69 - AP Nr. 78 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 09.02.1977 - 5 AZR 2/76

    Fürsorgepflicht - Strafurteil gegen Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst -

    Auszug aus BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84
    In seinem Urteil vom 22. November 1985 - 5 AZR 101/84 BAGE 50, 202 - hat der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung festgehalten und ausgesprochen, daß der Arbeitgeber im Rahmen seiner allgemeinen Fürsorgepflicht, auch soweit er Rechte ausübt, auf das Wohl und die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers Bedacht zu nehmen hat und unter Umständen auch besondere Maßnahmen treffen muß, die die Entstehung eines Schadens und damit auch eine Beeinträchtigung des Fortkommens seines Arbeitnehmers verhindern können (vgl. BAG Urteil vom 9. Februar 1977 - 5 AZR 2/76 - AP Nr. 83 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78

    Inhalt der Abmahnung

    Auszug aus BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84
    Dieses vertragliche Rügerecht wird unter Umständen zu einer Gläubigerobliegenheit, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wegen eines Fehlverhaltens im Leistungsbereich kündigen will (BAG aaO, AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, unter I 1 b der Gründe; BAG Urteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, unter 2 a der Gründe).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84
    Unter Hinweis auf den Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - (vgl. BAGE 48, 122 = ZIP 1985, 1214 ff.) hat der erkennende Senat darauf hingewiesen, daß der verfassungsrechtliche Persönlichkeitsschutz für das Arbeitsverhältnis und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten Bedeutung gewinnt.
  • BAG, 08.02.1984 - 5 AZR 501/81

    Korrekte Verwendung des akademischen Grades eines Arbeitnehmers

  • BAG, 19.10.1982 - 4 AZR 303/82

    Anschlußrevision

  • BAG, 15.07.1987 - 5 AZR 215/86

    Persönlichkeitsrecht - Ausschlußklausel

    Die Bedeutung des Persönlichkeitsrechts für den Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung unzutreffender oder abwertender Äußerungen aus der Personalakte haben die Urteile des Senats vom 27. November 1985 (5 AZR 101/84 - BAGE 50, 202 = AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu II 3 a, b der Gründe), und vom 15. Januar 1986 (5 AZR 70/84 - BAGE 50, 362 = BB 1986, 943; DB 1986, 1075, zu B I 1 der Gründe) hervorgehoben.
  • BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 133/90

    Abmahnung wegen nur teilweise zutreffender Vorwürfe

    Eine entsprechende Heranziehung der §§ 139, 140 BGB kommt schon deswegen nicht in Betracht, weil die Abmahnung weder ein Gestaltungsrecht noch eine Willenserklärung im rechtlichen Sinne ist (BAGE 50, 362, 363, 369 = AP Nr. 96 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu III 2 c der Gründe).
  • BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 314/95

    Nebentätigkeit - Anzeigepflicht

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urteil vom 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAGE 50, 362 = AP Nr. 96 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; Urteil vom 5. August 1992 - 5 AZR 531/91 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Abmahnung; BAGE 71, 14 = AP Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung; Urteil vom 14. September 1994 - 5 AZR 632/93 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Abmahnung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) kann der Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte verlangen.
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Rechtsprechung
   BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 460/84   

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https://dejure.org/1986,4277
BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 460/84 (https://dejure.org/1986,4277)
BAG, Entscheidung vom 15.01.1986 - 5 AZR 460/84 (https://dejure.org/1986,4277)
BAG, Entscheidung vom 15. Januar 1986 - 5 AZR 460/84 (https://dejure.org/1986,4277)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Fürsorgepflicht des Arbeitgebers in der Personalakte ein richtiges Bild des Arbeitnehmers in dienstlichen und persönlichen Beziehungen zu vermitteln - Kritik eines Arbeitnehmers in der Betriebsversammlung am ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1986, 1075
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    Auszug aus BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 460/84
    In seinem Urteil vom 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) hat der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung festgehalten und ausgesprochen, daß der Arbeitgeber im Rahmen seiner allgemeinen Fürsorgepflicht, auch soweit er Rechte ausübt, auf das Wohl und die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers Bedacht zu nehmen hat und unter Umständen auch besondere Maßnahmen treffen muß, die die Entstehung eines Schadens und damit auch eine Beeinträchtigung des Fortkommens seines Arbeitnehmers verhindern können (vgl. BAG Urteil vom 9. Februar 1977 - 5 AZR 2/76 - AP Nr. 83 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu II 1 der Gründe).

    In entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB kann der Arbeitnehmer daher bei einem objektiv rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers in Form von unzutreffenden oder abwertenden Äußerungen deren Widerruf und Beseitigung verlangen (BAG Urteil vom 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - aaO).

    Das im Klagewege durchsetzbare Recht des Arbeitnehmers, die Entfernung unrichtiger Angaben aus den Personalakten zu verlangen, wird dadurch nicht berührt (vgl. BAG Urteil vom 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - aaO).

  • BAG, 25.02.1959 - 4 AZR 549/57

    Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - Führung von Personalakten -

    Auszug aus BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 460/84
    Hierzu gehören auch schriftliche Rügen und Verwarnungen, die zu den Personalakten genommen werden (ständige Rechtsprechung des BAG, z. B. BAG 7, 267, 273 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG Urteil vom 19. Juli 1983 - 1 AZR 307/81 - AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, zu II 3 der Gründe).

    Dabei ist der Umfang der Fürsorgepflicht im Einzelfall aufgrund einer eingehenden Abwägung der beiderseitigen Interessen zu bestimmen (BAG 7, 267, 271 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG Urteil vom 17. März 1970 - 5 AZR 263/69 - AP Nr. 78 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu 2 der Gründe).

    Der Arbeitgeber muß im Rahmen seiner Fürsorgepflicht dafür Sorge tragen, daß die Personalakten ein richtiges Bild des Arbeitnehmers in dienstlichen und persönlichen Beziehungen vermitteln (BAG 7, 267, 273 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; seither ständige Rechtsprechung).

  • BAG, 19.07.1983 - 1 AZR 307/81

    Tarifkommission - Abmahnung

    Auszug aus BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 460/84
    Hierzu gehören auch schriftliche Rügen und Verwarnungen, die zu den Personalakten genommen werden (ständige Rechtsprechung des BAG, z. B. BAG 7, 267, 273 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG Urteil vom 19. Juli 1983 - 1 AZR 307/81 - AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 22.10.1964 - 2 AZR 479/63

    Betriebsversammlung - Meinungsäußerung - Ehrverletzung - Betriebsfrieden

    Auszug aus BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 460/84
    Der Arbeitnehmer darf in diesem Forum Kritik üben an allen Angelegenheiten, die den Betrieb berühren, und diese Kritik darf sich auch auf die Geschäftsleitung erstrecken (BAG Urteil vom 22. Oktober 1964 - 2 AZR 479/63 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 17.03.1970 - 5 AZR 263/69

    Rechte eines Arbeitnehmers - Einsicht in Personalakten

    Auszug aus BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 460/84
    Dabei ist der Umfang der Fürsorgepflicht im Einzelfall aufgrund einer eingehenden Abwägung der beiderseitigen Interessen zu bestimmen (BAG 7, 267, 271 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG Urteil vom 17. März 1970 - 5 AZR 263/69 - AP Nr. 78 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 09.02.1977 - 5 AZR 2/76

    Fürsorgepflicht - Strafurteil gegen Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst -

    Auszug aus BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 460/84
    In seinem Urteil vom 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) hat der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung festgehalten und ausgesprochen, daß der Arbeitgeber im Rahmen seiner allgemeinen Fürsorgepflicht, auch soweit er Rechte ausübt, auf das Wohl und die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers Bedacht zu nehmen hat und unter Umständen auch besondere Maßnahmen treffen muß, die die Entstehung eines Schadens und damit auch eine Beeinträchtigung des Fortkommens seines Arbeitnehmers verhindern können (vgl. BAG Urteil vom 9. Februar 1977 - 5 AZR 2/76 - AP Nr. 83 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 460/84
    Unter Hinweis auf den Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - (vgl. ZIP 1985, 1214 ff.) hat der erkennende Senat darauf hingewiesen, daß der verfassungsrechtliche Persönlichkeitsschutz für das Arbeitsverhältnis und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten Bedeutung gewinnt.
  • BAG, 08.02.1984 - 5 AZR 501/81

    Korrekte Verwendung des akademischen Grades eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 460/84
    Der Arbeitgeber hat daher das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Bezug auf Ansehen, soziale Geltung und berufliches Fortkommen zu beachten (BAG 45, 111, 114 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 15.07.1987 - 5 AZR 215/86

    Persönlichkeitsrecht - Ausschlußklausel

    Die Bedeutung des Persönlichkeitsrechts für den Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung unzutreffender oder abwertender Äußerungen aus der Personalakte haben die Urteile des Senats vom 27. November 1985 (5 AZR 101/84 - BAGE 50, 202 = AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu II 3 a, b der Gründe), und vom 15. Januar 1986 (5 AZR 70/84 - BAGE 50, 362 = BB 1986, 943; DB 1986, 1075, zu B I 1 der Gründe) hervorgehoben.
  • LAG Hamm, 12.07.2007 - 17 Sa 64/07

    Abmahnung wegen Minderleistung/Verteilung der Darlegungs- und Beweislast

    Dem Kläger steht kein Anspruch aus § 242 BGB i.V.m. Art. 1, 2 GG, § 1004 BGB zur Seite (vgl. zur Anspruchsgrundlage BAG, Urteil vom 15.01.1986 - 5 AZR 460/84, DB 1986, 1075; Urteil vom 05.08.1992 - 5 AZR 531/91, AP Nr. 8 zu § 611 BGB Abmahnung).
  • LAG Berlin, 16.10.1989 - 9 Sa 57/89

    Dienstleistungsbericht; Öffentlicher Dienst; Beweislast; Personalakte;

    Gleichwohl entspricht es zu Recht allgemeiner Auffassung (vgl. insbesondere BAG vom 25.2.1959, AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG vom 9.2.1977, AP Nr. 83 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG vom 27.11.1985, BB 1986, 594 mit weiteren Nachweisen; BAG vom 15.1.1986, DB 1986, 1075; SAG vom 23.9.1986, DB 1987, 337; Geulen, Die Personalakte in Recht und Praxis [1984], S. 101, 146; Clemens/Scheuring u.a., BAT, Band I [Stand: August 1988], § 13 Erläuterung 7 mit weiteren Nachweisen; Crisolli/Tiedcke, Das Tarifrecht der Angestellten des öffentlichen Dienstes [Scand: März 1989], § 13 Anm. 4), daß ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes im Wege einer Leistungsklage geltend machen kann, daß nachweisbar falsche Behauptungen tatsächlicher Art sowie entsprechende Vermerke aus den betreffenden Personalakten entfernt und gegebenenfalls vernichtet werden.

    Wie das erkennende Gericht unter Hinweis auf die einschlägige Literatur und Rechtsprechung mehrfach, so zuletzt in einem Urteil vom 21. August 1989 - 9 Sa 45/89 - ausgeführt hat, kann ein Arbeitnehmer verlangen, daß sachlich unbegründete Abmahnungen, durch die dem betreffenden Arbeitnehmer in seiner beruflichen Entwicklung Nachteile entstehen können, aus seinen Personalakten zu entfernen sind (vgl. insbesondere BAG BB 1986, 594; BAG DB 1986, 1075; BAG DB 1987, 337).

  • ArbG München, 02.05.2000 - 6a Ca 8027/99

    Rechtsschutzbedürfnis bei der gerichtlichen Geltendmachung eines behaupteten

    Die Klägerin hat einen diesbezüglichen Anspruch, der sich aus der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, Treu und Glauben, dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers und einem aus § 1004 BGB hergeleiteten Rechtsgedanken ergibt, der jedermann die Verpflichtung auf erledigt, Störungen der Rechtsstellung Dritter zu unterlassen (vgl. BAG, Urteil vom 15.1.1986, DB 86, 1075).
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